Das Schul-ABC
der Hrabanus-Schule in Rasdorf
Das hier vorliegende Schul-ABC soll Eltern und Erziehungsberechtigten einen Einblick in wichtige rechtliche und erzieherische Aspekte des Lebens an unserer Schule gewähren.
Von A wie Anrufbeantworter bis Z wie Zeugnisse finden Sie sowohl aufschlussreiche Hinweise und Informationen über Wichtigkeit und Gestaltung eines Pausenfrühstücks als auch Aussagen über die Bedeutung einer angebahnten Selbstständigkeit von Kindern. Weiterhin erfahren Sie schulrechtliche Aufklärungen über Klassen- und andere Arbeiten, Hausaufgaben und Zeugnisse sowie Beurlaubungen.
Machen Sie Ihre Kinder mit den Schulwegen und den Bedingungen des Schulbustransportes vertraut!
Wichtiger Bestandteil schulischen Lebens sind neben der Gesamtkonferenz die Beteiligungsgremien Elternbeiräte und die Schulkonferenz. Informationen erhalten Sie auch auf Elternabenden und in den Sprechstunden der Lehrkräfte.
Finanzielle Unterstützung sowie ehrenamtliches Engagement für die Arbeit mit Ihren Kindern können Sie über den Schulelternbeirat und die Schulkonferenz einbringen.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen.
Anrufbeantworter
Wenn das Büro nicht besetzt ist und alle Lehrkräfte im Unterricht sind, können Sie wichtige Nachrichten auf den Anrufbeantworter sprechen.
Ansprechpartner
Erste Ansprechpartner in Ihrer Schule sind die Klassenlehrerinnen. Wenn Sie Fragen oder Probleme besprechen möchten, dann wenden Sie sich vertrauensvoll zunächst an diese. Ihre Sprechstunden können Sie dem 1. Elternbrief des jeweiligen Schuljahres entnehmen. Bei Fachfragen steht Ihnen die jeweilige Lehrkraft für ein Gespräch zur Verfügung. Bei Fragen oder Problemen, die Sie mit Ihren Ansprechpartnern nicht lösen können, steht Ihnen die Schulleiterin jederzeit zur Verfügung. Zudem haben Sie die Möglichkeit, mit Ihrem àElternbeirat Kontakt aufzunehmen.
Ansteckende Krankheiten
Sollte Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit leiden, lesen Sie bitte in dem Ihnen ausgehändigten Elternbrief nach, welche Krankheiten unverzüglich der Schule zu melden sind und unter welchen Voraussetzungen Ihr Kind wieder die Schule besuchen darf.
In einem Schuljahr können bis zu 8 Wandertage durchgeführt werden. Bis zum 3. Schuljahr sind in der Regel nur Halbtagswanderungen vorgesehen, im 4. Schuljahr sind auch Ganztagswanderungen möglich. Es können auch mehrere Wandertage zu einem mehrtägigen Aufenthalt in Jugendherbergen oder Schullandheimen zusammengefasst werden.
Betreuung
Im Kindergarten besteht die Möglichkeit, die Kinder vor dem Unterrichtsbeginn oder nach dem Unterrichtsende betreuen zu lassen.
Über Kosten und Möglichkeiten informiert Frau Diemerling im Kindergarten unter der Telefonnummer 06651/345.
Elternbeirat
In den Klassen werden zu Beginn des 1. und des 3. Schuljahres jeweils für die Dauer von 2 Jahren Klassenelternbeiräte gewählt. Sie bestehen aus dem/der Klassenelternbeiratsvorsitzenden und einem/einer Stellvertreter/in. Die Klassenelternbeiratsvorsitzenden sind darüber hinaus voll stimmberechtigte Mitglieder im Schulelternbeirat.
Entschuldigungen
Nach dem Hessischen Schulgesetz sind Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte verpflichtet, für einen regelmäßigen Schulbesuch Ihres Kindes zu sorgen. Bitte benachrichtigen Sie uns bis 08.30 Uhr telefonisch oder durch Mitschüler/innen Ihres Kindes, wenn Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann. Sollten sich bereits vor Antritt des Schulweges Krankheitssymptome zeigen (Fieber, Übelkeit, Durchfall), lassen Sie Ihr Kind zu Hause (siehe 1. Elternbrief)! Ab dem 3. Tag sollte eine schriftliche Entschuldigung und ab der 2. Krankheitswoche ein ärztliches Attest vorliegen.
Ferienbeginn
Am letzten Schultag vor Ferien endet der Unterricht um 11.10 Uhr.
Förderstunde
Für Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen kann eine zusätzliche Förderstunde angeboten werden. In Einzelfällen gibt es außerdem die Möglichkeit der unterstützenden Beratung durch einen Schulpsychologen oder des sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrums Hünfeld.
Fundsachen
Kleidungsstücke bleiben an den Haken im Flur der Schule hängen. Sollten Sie etwas vermissen, schauen Sie bitte dort zuerst nach. Dinge, die in der Turnhalle beim Sportunterricht vergessen wurden, sind bei der Sportlehrerin zu erfragen. Fundsachen, die schon länger in der Schule liegen, befinden sich in Plastikboxen im Lehrmittelraum. Vor den Weihnachtsferien werden diese Fundstücke der Kleidersammlung des DRK zugeführt.
Hausaufgaben
Hausaufgaben dienen der Ergänzung und Festigung der Unterrichtsarbeit. Die in der Schule erworbenen Fähigkeiten sollen dabei selbstständig angewandt werden. Ein ruhiger Arbeitsplatz sowie eine geregelte Zeiteinteilung sorgen dafür, dass Ihr Kind konzentriert arbeiten kann. Im 1. und 2. Schuljahr sollte die Arbeitszeit für ein durchschnittlich schnell arbeitendes Kind nicht mehr als 30 Minuten, im 3. und 4. Schuljahr nicht mehr als 45 Minuten betragen. Die Kolleginnen bitten um Rückmeldungen, falls Ihr Kind für die Erledigung der Hausaufgaben andere Zeiten benötigt.
Hitzefrei
An Tagen, an denen durch hohe Temperaturen im Schulgebäude der Unterricht erheblich beeinträchtigt wird, kann die Schule laut Erlass vom 18.März 2015 folgende Schritte unternehmen:
Schüler, die nicht nach Hause können, werden bis zum regulären Unterrichtsende betreut.
Jugendverkehrsschule
Im 4. Schuljahr nehmen alle Kinder an einer Radfahrausbildung der Jugendverkehrsschule Fulda teil, die mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abschließt.
Kopfläuse
Haben Sie den Verdacht, dass bei Ihrem Kind ein Kopfläusebefall vorliegt, gehen Sie folgendermaßen vor:
1. Untersuchen Sie bitte die Haare Ihres Kindes auf das Vorhandensein von Kopfläusen.
2. Sollten Sie lebende Läuse oder Nissen finden, müssen Sie Ihr Kind entweder selbst mit einem Mittel aus der Apotheke oder vom Arzt behandeln lassen. Nur nach einer solchen Behandlung darf Ihr Kind die Schule besuchen.
3. Informieren Sie die Schule über den Läusebefall!
4. Sollte Ihr Kind mehrfach vom Läusebefall betroffen sein, dann darf es nur mit einem ärztlichen Attest wieder in die Schule.
Pausenfrühstück
„Leichter lernen durch gesunde Ernährung“ – Entspannung in Pausen ist nötig, um Anspannung, Konzentration und sinnvolles Arbeiten im Unterricht zu ermöglichen. Dies sollte durch eine gesunde Ernährung unterstützt werden. Versorgen Sie Ihr Kind in jedem Fall mit einem Pausenfrühstück (möglichst vollwertig, d.h. Vollkornbrot und Obst). Geben Sie ein Getränk mit, das wenig gesüßt ist, am besten Wasser, da durch das Trinken von Wasser Denkvorgänge nach neuesten Forschungsergebnissen gefördert werden. → Wasser
Pausenzeiten
Festgelegt sind die großen Pausen von 10.05 Uhr bis 10.25 Uhr und von 12.00 Uhr bis 12.15 Uhr. In Doppelstunden dazwischen kann die unterrichtende Lehrerin kleine Pausen so legen, wie dies dem Bedürfnis der Kinder nach Erholung und Bewegung entspricht.
Prävention
Der Verein SMOG e.V. (Schule machen ohne Gewalt) zeigt Wege auf, wie Kinder den Problemen Gewalt und Sucht begegnen könne. Das Programm „Nicht mit mir“ wird jährlich in der 3. Klasse durchgeführt.
Schriftliche Arbeiten
· Im 1. Schuljahr werden keine Klassenarbeiten geschrieben.
· Im 2. Schuljahr werden bis zu 4 Klassenarbeiten in einem Zeitraum von 15 Minuten jeweils in den Hauptfächern Deutsch und Mathematik geschrieben.
· Im 3. Schuljahr werden in den Fächern Deutsch und Mathematik jeweils maximal 6 Klassenarbeiten (30 Minuten) und in diesen Fächern sowie im Sachunterricht maximal 3 Lernkontrollen (15 Minuten) geschrieben.
· Im 4. Schuljahr werden in den Fächern Deutsch und Mathematik jeweils maximal 6 Klassenarbeiten (45 Minuten) und in diesen Fächern sowie im Sachunterricht maximal 4 Lernkontrollen (30 Minuten) geschrieben.
In einer Unterrichtswoche ist das Schreiben von drei schriftlichen Arbeiten zulässig, die mindestens 5 Tage vorher angekündigt werden müssen. Tests sowie Übungsarbeiten dienen der individuellen Kenntnisfeststellung und werden nicht benotet.
Schulbeginn
Ab 8.15 Uhr beginnt die Aufsichtspflicht der Schule. Der Unterricht selbst beginnt um 8.30 Uhr.
Schulbücher
Das Mathematikbuch der 1. Klasse wird am Ende des Schuljahres den Schülern überlassen. Aus Kostengründen hat sich unsere Schule entschlossen, in neue Fibeln nicht hineinschreiben zu lassen, so dass sie am Ende des Schuljahres wieder eingesammelt und weiter genutzt werden können. Alle anderen Schulbücher und Arbeitsmaterialien, soweit sie nicht von den Eltern finanziert wurden, sind Eigentum des Landes Hessen und müssen am Ende des Schuljahres zurückgegeben werden. Ihr Kind ist verantwortlich für den pfleglichen Umgang mit den Büchern. Verschmutzte oder zerstörte Bücher müssen ersetzt werden. Unterstützen Sie uns in dem Bemühen, die Kinder zu einem sorgsamen Umgang mit den Arbeitsmaterialien zu erziehen! Versehen Sie bitte auch die Bücher mit einem Schutzumschlag, um den Schaden durch den unvermeidlichen Kontakt mit Butterbroten, Getränken usw. möglichst gering zu halten.
Schulbustransport
Fahrschüler werden in den einzelnen Ortsteilen an den Schulbushaltestellen abgeholt und bis zur Schule gefahren und ebenso nach dem Unterricht wieder nach Hause transportiert. Ordnungsgemäßes Verhalten an der Bushaltestelle und im Bus wird von den Schülern erwartet. Bei wiederholtem Fehlverhalten im Schulbus ist das Busunternehmen berechtigt, Schüler von der Mitnahme vorübergehend oder gänzlich auszuschließen.
à Schülerticket-Hessen
Schulelternbeirat
Der Schulelternbeirat übt das Mitbestimmungsrecht an der Schule aus.
Die Mitglieder des Schulelternbeirates sind die Klassenelternbeiräte. Sie wählen aus ihrer Mitte für die Dauer von zwei Jahren eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Der Schulelternbeirat wird von dem Vorsitzenden nach Bedarf einberufen.
Die Schulleiterin unterrichtet den Schulelternbeirat über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens.
Schülerticket-Hessen
Zu Beginn der Schulzeit erhält jeder Fahrschüler sein Schülerticket-Hessen. Dieses wird über die gesamte Grundschulzeit genutzt und jährlich im Bus auf die neue Fahrtberechtigung aktualisiert.
Dieses Ticket berechtigt zum kostenfreien Fahren mit Bus und Bahn. Dies gilt auch für die Ferien.
Bei Verlust/Beschädigung stellen die Verkehrsträger gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10 € ein neues Ticket aus und das alte wird gesperrt. Hierzu muss ein Antrag beim zuständigen Verkehrsträger gestellt werden.
Schulfeste
Alle 2 Jahre findet an unserer Schule ein Schulfest statt. Dieses wird unter ein bestimmtes Motto gestellt. Schüler, Eltern und Lehrer bereiten diese Veranstaltungen gemeinsam vor.
Schulfotograf
In jedem Schuljahr werden die Klassen 1 und 4 von einem Schulfotografen fotografiert. Der Schulelternbeirat wählt unter verschiedenen Anbietern aus.
Schulgottesdienste
Im Laufe eines Schuljahres finden folgende Schulgottesdienste statt, zu denen die Schüler gemeinsam mit den Lehrerinnen in die Kirche St. Michael gehen:
Schüler, die aus religiösen Gründen keinen katholischen Gottesdienst besuchen sollen, werden in der Schule von einer Lehrerin betreut.
Schulkonferenz
Gemäß § 128 des Hessischen Schulgesetzes besteht an unserer Grundschule eine Schulkonferenz, die sich zu gleichen Teilen aus Vertretern der Elternschaft und des Kollegiums zusammensetzt. Vorsitzende der Konferenz ist die Schulleiterin. Die Schulkonferenz ist ein wichtiges Beschlussorgan der Schule, deren Mitglieder für 2 Jahre gewählt werden. Die Schulkonferenz berät und entscheidet, z.B. über
Schulprogramm
Laut § 127b des Hessischen Schulgesetzes ist jede Schule verpflichtet, ein Schulprogramm zu erarbeiten und fortzuschreiben. In ihm gestaltet die Schule den Rahmen, in dem sie ihre pädagogische Verantwortung für die eigene Entwicklung und die Qualität ihrer pädagogischen Arbeit wahrnimmt.
In unserem Schulprogramm finden Sie das aktuelle Schulprofil, die Schwerpunkte und Zielsetzungen für die nächsten zwei Jahre sowie die bisher entwickelten Konzepte. Dazu gehören z.B. das Lesekonzept, das Vertretungskonzept und das Förderkonzept.
Das Schulprogramm können Sie sich bei Interesse gerne ausleihen.
Schulranzen
Ihr Kind muss nur die Sachen tragen, die es tatsächlich nach Plan für den Unterricht braucht. Kontrollieren Sie bitte mit Ihrem Kind in regelmäßigen Abständen den Ranzeninhalt. Achten Sie beim Kauf der Schultasche auf eine gute Stabilität und körpergerechte Ausführung!
Schulweg
Wichtig ist, dass Ihr Kind den Weg zur Schule bzw. Bushaltestelle sicher kennt. Gehen Sie diesen Weg wiederholt mit Ihrem Kind ab, weisen Sie auf besondere Gefahrenstellen hin! Zeigen Sie dem Kind die sicherste Stelle, die Straße zu überqueren!
Sollten Eltern die Kinder mit dem Auto nach dem Unterricht abholen und dabei Mitschüler mitnehmen, benötigen wir das schriftliche Einverständnis der Eltern der mitfahrenden Schüler. Falls dies regelmäßig der Fall sein sollte, reicht eine Einverständniserklärung für das ganze Schuljahr.
Schwimmen
Im 3. Schuljahr wird in 2 von 3 Sportstunden Schwimmunterricht dienstags im Hallenbad oder im Freibad in Hünfeld erteilt. Gegen 10.20 Uhr werden die Schüler in Rasdorf abgeholt und sind gegen 12.00 Uhr wieder zurück.
Sekretariat
Das Sekretariat der Schule ist montags kurzzeitig von 09.30- 10.30 Uhr und mittwochs von 10.00 Uhr bis 13.30 Uhr besetzt.
Sexualunterricht
Im 4. Schuljahr findet im Sachunterricht Sexualerziehung statt. Vor Beginn wird an einem Elternabend den Erziehungsberechtigten vorgestellt, welche Themen im Unterricht besprochen und welche Materialien eingesetzt werden. Ergänzend nutzen wir auch die Angebote des Vereins „donum vitae“. Der Elternbeirat unterstützt den Verein durch eine Spende.
Sport
Der Sportunterricht ist verpflichtend. Bei Nichtteilnahme aus gesundheitlichen Gründen ist grundsätzlich eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Ab der zweiten Woche ist ein ärztliches Attest vorzuweisen. Sollte Ihr Kind länger als 3 Monate vom Sportunterricht befreit werden müssen, ist die Vorlage eines amtsärztlichen Attests notwendig.
Kinder ohne Sportbekleidung dürfen nicht am Sportunterricht teilnehmen. Jeglicher Schmuck ist aus Gründen der Vermeidung von Verletzungen am Tag des Sportunterrichts abzulegen.
Umgangsformen
Wir sind der Meinung, dass eine Gemeinschaft sich auch dadurch charakterisiert, wie ihre Mitglieder miteinander umgehen. Einfache Formen des Grüßens und Verabschiedens, des Bittens und Dankens, des Helfens und des Helfenlassens, des Entschuldigens werden an unserer Schule den Kindern durch sinnvollen Gebrauch vermittelt. Wir freuen uns, wenn Sie uns bei der Vermittlung entsprechender Umgangsformen unterstützen.
Unterrichtsgänge
Zu verschiedenen Themen, vor allem im Bereich Sachunterricht, werden Unterrichtsgänge – teilweise auch als Wandertage – durchgeführt, z.B.
Unterrichtszeiten
1. Stunde: 8.30 Uhr - 9.15 Uhr
2. Stunde: 9.20 Uhr – 10.05 Uhr
3. Stunde: 10.25 Uhr – 11.10 Uhr
4. Stunde: 11.15 Uhr – 12.00 Uhr
5. Stunde: 12.15 Uhr – 13.00 Uhr
6. Stunde: 13.05 Uhr – 13.50 Uhr
Verlässliche Schule
Das Hessische Schulgesetz stellt verlässliche Schulzeiten sicher: Für das 1. und 2. Schuljahr sollen vier Zeitstunden und für das 3. und 4. Schuljahr fünf Zeitstunden abgedeckt werden. Nach vorheriger Ankündigung kann in den Klassen 3 und 4 die 6. Unterrichtsstunde entfallen.
Für die Sicherstellung der verlässlichen Schulzeit hat unsere Schule eine Liste mit externen Vertretungskräften (Lehramtsstudenten, Personen mit Erfahrung im Umgang mit Kindern) aufgestellt, deren Tätigkeit sich auf pädagogische Betreuung und unterrichtsergänzende Maßnahmen beschränkt. Über die Eignung und den Einsatz entscheidet die Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem Personalrat.
Versicherungsschutz
Alle Schüler sind während der Unterrichtszeit und auf dem Schulweg durch den Landkreis Fulda als Schulträger versichert.
Wenn Sie mit Ihrem Kind wegen eines schulischen Unfalls bzw. einer Verletzung einen Arzt aufsuchen mussten, melden Sie dies bitte umgehend der Schule, damit eine entsprechende Unfallmeldung geschrieben werden kann.
Wasser
Damit der Schulranzen nicht so schwer wird, bieten wir in der Schule Wasser zum Trinken an. Die Kinder können eine leere Trinkflasche mitbringen und bekommen diese mit Mineralwasser /Medium gefüllt.
Momentan wird das Wasser vom örtlichen Getränkehändler Herr Hohmann für die Schule gesponsert.
Zeugnisse
Die Schüler des 1. und 2. Schuljahres erhalten nur am Ende des Schuljahres ein Zeugnis. Die Zeugnisse des 1. Schuljahres enthalten keine Ziffernbeurteilung. In ausführlicher Form werden Aussagen zur Lernentwicklung, zum Arbeits- und Sozialverhalten und zum Bildungswillen gemacht. Ab dem 2. Schuljahr erhalten die Kinder Notenzeugnisse, ab dem 3. Schuljahr halbjährlich. Alle Notenzeugnisse werden durch ein Beiblatt für die Kompetenzbereiche des Faches Deutsch ergänzt.
Am Tag der Zeugnisausgabe endet der Unterricht für alle Klassen um 11.10 Uhr.
à Ferienbeginn à Betreuung
Rasdorf, den 01.06.2019